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Mittwoch, 21. November 2012

Auskunftsersuchen in Sachen Verfassungsschutz

Am 16. Oktober 2012 hatte sich Silvia Gingold an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen gewandt und um »Auskunft über die über mich gespeicherten Daten« gebeten:

Sehr geehrte Damen und Herren, in den Jahren 1974 bis 1977 hatte ich ein Berufsverbotsverfahren. Im Zuge dieses Verfahrens wurden auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes verwendet und auf dessen Einschätzungen verwiesen. Ich habe also Anlaß zu der Befürchtung, daß bei Ihrer Behörde Daten über mich gespeichert sind. Da mir durch dieses Verfahren erheblicher Schaden zugefügt wurde, habe ich besonderes Interesse an einer Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten.

Deshalb fordere ich Sie auf, mir mitzuteilen, ob über mich bei Ihrer Behörde Daten erhoben wurden und gespeichert sind; wenn ja möchte ich Auskunft darüber, um welche Informationen es sich handelt, aus welcher Quelle diese Informationen stammen, seit wann diese Informationen vorliegen und an wen diese Daten weitergegeben wurden. Bitte nennen Sie mir auch die Rechtsgrundlage dafür, daß Sie Daten über mich speichern.

Antwort

Am 8. November antwortete Dr. Karrenberg »im Auftrag« für das Landesamt für Verfassungs-schutz Hessen auf ein Auskunftsersuchen von Silvia Gingold:

Sehr geehrte Frau Gingold,

(…) Die von mir durchgeführte Überprüfung anhand der von lhnen gemachten personenbezogenen Angaben hat ergeben, daß Sie seit dem Jahre 2009 im Bereich Linksextremismus gespeichert sind.

Es ist hier bekannt, daß Sie am 15. Oktober 2011 im Rahmen der GegenBuchMasse im Themenspektrum Antifaschismus für die Vorstellung der Autobiographie von Peter Gingold als Referentin angekündigt waren. lhr Vortrag war innerhalb der sogenannten »Langen Lesenacht« im autonomen Szenetreff Café Exzess (vgl. Verfassungsschutzbericht 2010, S.134 und 201 1, S. 1 09 f., www.verfassungsschutz.hessen.de) vorgesehen.

Die Anti-Nazi-Koordination initiierte am 28. Januar 2012 eine Demonstration unter dem Motto »staatliche Unterstützung für Nazis beenden – Verfassungsschutz auflösen« in Frankfurt am Main. Sie wurden als Rednerin zum Thema »40 Jahre Berufsverbote in der BRD« angekündigt.

Über die hier genannten lnformationen hinaus vermag ich lhnen keine Auskünfte zu erteilen. Unter Zugrundelegung des Zwecks der Auskunftsregelung des § 18 LfV-Gesetzes muß das von lhnen geltend gemachte Auskunftsinteresse gegenüber dem öffentlichen lnteresse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen zurücktreten.

Es kann heute nicht mehr festgestellt werden, ob in den Jahren 1974 bis 1977 Daten zu ihrer Person gespeichert waren. Wenn zu diesem Zeitpunkt Datenspeicherungen zu ihrer Person vorgelegen haben, sind diese zwischenzeitlich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften gelöscht worden. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 6 HLfV-Gesetz. Sie sind zur Aufgabenerfüllung des Landesamtes für Verfassungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 HLfV-Gesetz erforderlich. Die Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz besteht darin, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.

Nach § 6 Abs. 6 HLfV-Gesetz prüft das Landesamt für Verfassungsschutz spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zur Aufgabenerfüllung noch erforderlich sind. Sind sie das nicht, werden diese gelöscht. (…)

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