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Mittwoch, 15. Juli 2015

Berufsverbots-Opfer rehabilitieren!

Protest gegen Berufsverbote vor dem Landtag in Hannover, November 2012 - Bildrechte: UZ-Archiv

Am 11. März 2015 beschloss die Delegiertenversammlung der IG-Metall-Verwaltungsstelle Frankfurt am Main einstimmig folgenden Antrag an den 23. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall:

Die IG Metall fordert, dass in allen Bundesländern umgehend sämtliche Erlasse und Regelungen aufgehoben werden, die im Zusammenhang mit dem Ministerpräsidentenerlass vom 28. Januar 1972 (sogenannter »Radikalenerlass«) erlassen wurden. Gegenüber den von Berufsverbot Betroffenen ist eine entsprechende Entschuldigung vorzunehmen. Sie sind umfassend zu rehabilitieren und gegebenenfalls zu entschädigen. Der Vorstand wird aufgefordert, entsprechende Schritte bei den Bundesländern und Bundesbehörden einzufordern.

Der sogenannte »Radikalenerlass« wurde 1972 von den Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler (Willy Brandt, SPD – Anm. d. Red.) beschlossen. Zur Abwehr von angeblichen »Verfassungsfeinden« sollten »Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich‐demokratische Grundordnung einzutreten«, aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden.

Mithilfe der sogenannten »Regelanfrage« wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom Verfassungsschutz auf ihre politische »Zuverlässigkeit« durchleuchtet. In der Folge kam es zu rund 11.000 Berufsverbots‐ und 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Tausenden von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Briefträgern, Lokführern und in der Rechtspflege Tätigen wurde auf diese Weise die berufliche Perspektive genommen. Der Erlass diente nicht nur der Einschüchterung von aktiven Linken, sondern führte auch zur Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs‐ und Organisationsfreiheit, zu Duckmäusertum und zur Vernichtung vieler Existenzen. (…)

Ende der 80er Jahre zogen die sozialdemokratisch geführten Bundesländer Konsequenzen aus dem von Willy Brandt später selbst eingeräumten »größten Irrtum« und schafften die Erlasse ab. (…)

Die Berufsverbotepraxis stellt einen Verstoß gegen die »Charta der Grundrechte der Europäischen Union« von 2010 dar. Sie verstößt gegen die EU‐Antidiskriminierungsrichtlinie zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung vom 27.11.2000 ‐ 2000/78/EG und deren deutsche Umsetzung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006. (…)

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